Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemeines

  1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle der Fotografin erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
  2. “Lichtbilder” im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher Form oder auf welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (.jpg als Daten, Fachabzüge…)

II. Urheberrecht

  1. Der Fotografin steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
  2. Die von der Fotografin hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.
  3. Überträgt die Fotografin Nutzungsrechte an ihre Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der
    besonderen Vereinbarung.
  4. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen über.
  5. Der Besteller eines Bildes i.S. vom § 60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. § 60 UrhG wird ausdrücklich abgedungen.
  6. Bei der Verwertung der Lichtbilder kann die Fotografin, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die Fotografin
    zum Schadensersatz.
  7. Die Negative bzw. Originaldateien verbleiben bei der Fotografin.

III. Vergütung, Eigentumsvorbehalt

  1. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale festgelegt; Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten
    etc.) sind in einem Pauschalangebot enthalten, sonst vom Auftraggeber zu tragen. Gegenüber Endverbrauchern weist die Fotografin das Honorar ohne Mehrwertsteuer aus.
  2. Mit Zustandekommen des Vertrags wird eine Anzahlung iHv 30% der vereinbarten Vergütung fällig.
  3. Die Kosten für die Reportage sind am Tag der Hochzeit in bar zu begleichen oder muss bei der Übergabe der Bilder oder per Vorkasse gezahlt werden. Bei Präsentationsprodukten ( z.Bsp. Büchern) ist eine Anzahlung von 50% zu
    entrichten.
  4. Das Honorar ist spätestens binnen zwei Wochen nach Rechnungseingang zu zahlen, soweit keine andere Zahlungsfrist angegeben ist. Nach einer Mahnung kommt der Auftraggeber in Verzug. Nach Eintritt des Verzugs ist das Honorar mit 10% p.a. zu verzinsen. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestritten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftraggebers zulässig. Mahnspesen und die Kosten (auch außergerichtlicher) anwaltlicher Intervention gehen zu lasten des Auftraggebers.
  5. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum der Fotografin.
  6. Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Dem Auftraggeber ist der Stil des Fotografen bekannt. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der
    Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.

IV. Haftung

  1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet die Fotografin für sich und ihre Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Sie haftet
    ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die sie oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet die Fotografin – wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einem Verlust oder der Beschädigung von Bilder ,Negativen, digitalen Medien beschränkt sich die Ersatzpflicht auf die Erstellung neuer Aufnahmen. Weitere Ansprüche (etwa bei Hochzeitsaufnahmen) entfallen. Übergebene Vorlagen oder Gegenstände müssen vom Auftraggeber gegen Beschädigung, Verlust, Diebstahl und Feuer versichert sein.
  2. Die Fotografin verwahrt die Lichtbildnisse sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte Negative nach einem Jahr seit Beendigung des Auftrags zu vernichten.
  3. Die Fotografin haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.
  4. Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt.
  5. Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Dies ist kein Fehler des Werkes und eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.

V.  Zahlungsbedingungen

Bitte beachten Sie meine Hinweise zu Terminabsagen!!!

Die angegebenen Preise verstehen sich mit MwST. die auf der Rechnung ausgewiesen ist sind. Es ist  sofort nach Durchführung des Shootings ohne Abzug bar zahlbar.   Wer eine Überweisung vornehmen möchte, dem sende ich gern im Vorfeld die Rechnung zu. Auf jeden Fall muss eine Terminreservierungsgebühr bei Terminvereinbarung auf mein Konto überwiesen werden. 

Abweichende Zahlungsbedingungen durch Sonderangebote können möglich sein.

 
Nicht abgesagte Termine oder kurzfristig abgesagte Termine
Wird ein Termin ohne Absage nicht wahrgenommen oder weniger als 5 Tage vorher abgesagt, ist das angesetzte Honorar zu 100 % fällig.
Die Terminreservierungsgebühr wird bei abgesagten Terminen einbehalten. Sind nicht wahrgenommene Termine durch einen höhere Gewalt (Unfall, Krankheit ) belegbar, entfällt das Honorar und die Terminreservierungsgebühr wird zurück erstattet.